HERR, lehre mich doch, / dass es ein Ende mit mir haben muss und mein Leben ein Ziel hat und ich davon muss.

Siehe, meine Tage sind eine Handbreit bei dir, und mein Leben ist wie nichts vor dir. Wie gar nichts sind alle Menschen, die doch so sicher leben!

Sie gehen daher wie ein Schatten / und machen sich viel vergebliche Unruhe; sie sammeln und wissen nicht, wer es einbringen wird.

(Die Bibel, Psalm 39, Verse 5-7)

Begleitung bei Trauer und Abschied

So bewusst uns die Endlichkeit eines jeden Lebens auch ist - so schmerzlich ist es, einen Menschen hergeben zu müssen, der uns nahe stand.

Im Trauerfall steht Ihnen Ihr Gemeindepfarrer zur Seite. Bitte informieren Sie ihn persönlich oder durch das Beerdigungsinstitut. Zuständig ist der Pfarrer, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Verstirbt jemand in einem Pflegeheim, ist in der Regel auch der Pfarrer des letzten Wohnorts vor dem Umzug ins Heim bereit, die Bestattung zu übernehmen.

Der Pfarrer wird in der Regel zu einem Trauerbesuch bei Ihnen vorbeikommen. Wenn Sie es wünschen, kann am Sterbebett eine Aussegnungsfeier im Familienkreis stattfinden, bevor der oder die Verstorbene durch das Bestattungsinstitut abgeholt wird.

Tod

Jedes menschliche Leben geht auf ein Ende zu. Der Tod ist als Ende des Lebens ein Teil des Lebens. Er ragt ins Leben herein und zeigt uns, dass unser Leben begrenzt und vergänglich ist. Er mahnt, das Leben nicht zu verfehlen, sondern aus der Hand Gottes zu nehmen und sinnvoll zu gestalten. Der Tod ist aber auch der Feind des Lebens. Dem Tod entkommt keiner, jeder muss für sich allein sterben. Der Tod verliert nur deshalb seinen Schrecken, weil Christus auferstanden ist und den Tod besiegt hat. Im Glauben an Christus wissen wir unser Leben auch im Tod in Gott geborgen.

Bibelstellen zum Thema: Römer 8,34-39; 1. Korinther 15,54-57

Kirchliche Bestattung

Kann jemand, wenn er aus der Kirche ausgetreten ist, trotzdem kirchlich bestattet werden? Kann die Familie eine kirchliche Bestattung wünschen?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er keine kirchliche Trauerfeier wünscht. Auch wenn dies der Wunsch der Familie ist, ist in jedem Fall der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen der einzelnen Pfarrerin bzw. des einzelnen Pfarrers. Niemand kann gegen seinen eindeutig geäußerten Willen kirchlich bestattet werden.

Kann man nach einem Selbstmord kirchlich bestattet werden?

Ja, ein Selbstmord ist heute kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Ein Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?

Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.

Kann bei der Bestattung ein Nachruf gehalten werden?

Ja, das ist möglich, allerdings nicht im Rahmen der kirchlichen Trauerfeier, sondern im Anschluss daran. In der Praxis bedeutet dies, dass Nachrufe nach dem Segen gehalten werden.

Können die Angehörigen bei der Trauerfeier mitwirken?

Das ist möglich und sollte mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin im Trauergespräch besprochen werden. Als Beteiligungsmöglichkeiten bieten sich an: das Lesen eines biblischen oder literarischen Textes, das Vortragen des Lebenslaufs des Verstorbenen, das Sprechen des Dank- oder Fürbittengebets. Angehörige können sich auch ein Musikstück wünschen oder sich an der Auswahl der Lieder beteiligen. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker müssen die Angehörigen selbst tragen.

Was sagt die Kirche zur Feuerbestattung?

Je nach Kultur, Religion und Zeit haben Menschen ihre Toten auf ganz unterschiedliche Art und Weise bestattet. Nachdem in Deutschland Jahrhunderte lang die Erdbestattung üblich war, gibt es heute auch andere Formen wie die Feuerbestattung, die anonyme Bestattung oder die Bestattung in so genannten Friedwäldern.

Die Art des Begräbnisses hat keinen Einfluss auf das ewige Heil des verstorbenen Menschen. Trotzdem sind aus christlicher Sicht manche Bestattungsformen kritisch zu hinterfragen. So umfasst die Würde des Menschen den gesamten Menschen - auch seinen Körper. Dies muss auch beim Umgang mit dem Leichnam bedacht werden.

Für Angehörige ist es wichtig, einen Ort zum Trauern zu haben. Deshalb sollte sorgfältig erwogen werden, ob eine anonyme Bestattung sinnvoll ist. Wer die Kosten der Grabpflege scheut, kann in Freudenstadt auch ein Rasengrab mit einer in den Boden eingelassenen Namensplakette oder ein mit einer Steinplatte verschlossenes Urnengrab wählen.